Allgemeine Mietbedingungen

  1. Mietvertragsgrundlage

    Grundlage für den Mietvertrag sind die detaillierte Beschreibung und die Preisangaben zur der jeweiligen Ferienunterkunft auf dieser Website, diese Allgemeinen Mietbedingungen, sowie die vom Mieter/Mietinteressenten im Buchungsauftragsformular gemachten Angaben bzw. die von Mieter/Mietinteressenten übermittelten Daten.

  2. Mietvertragsabschluss / Leistung

    1. Der Mietinteressent bietet dem Vermieter mit Absenden des ausgefüllten Buchungsauftragsformulars durch Klick auf den Button „Buchungsauftrag absenden“ den Abschluss eines Mietvertrags an. Abweichend kann der Mietinteressent den Abschluss des Mietvertrags auch schriftlich per Post, per Fax, telefonisch, per SMS, per Sprach- oder Textnachricht, mündlich oder per E-Mail verbindlich anbieten. Um Verständigungsprobleme zu vermeiden, wird eine Übermittlung des Buchungswunsches über das Buchungsauftragsformular auf dieser Website empfohlen. Bei der Abgabe seines Angebots zum Abschluss des Mietvertrags hat der Mietinteressent die Anzahl aller Personen ((Erwachsene = alle Personen > 12 Jahre), Kinder (4-12 Jahre) sowie Babies/Kleinkinder (0-3 Jahre)) anzugeben (in den entsprechenden Eingabefeldern im Buchungsauftragsformular). Mit der Abgabe des Angebots zum Abschluss des Mietvertrages erkennt der Mietinteressent diese Allgemeinen Mietbedingungen für sich selbst und die von ihm mit angegebenen Personen als verbindlich an.
    2. Der Vermieter behält sich die Annahme des Angebots des Mieters zum Abschluss des Mietvertrags vor, insbesondere, da anhand der bereits bestehenden Belegung geprüft werden muss, ob die Annahme des Buchungsauftrags für den Vermieter attraktiv (wirtschaftlich sinnvoll) ist oder nicht. Dabei wird insbesondere geprüft, ob durch die Annahme der Buchung keine in Relation zu der Buchung inakzeptablen Leerstandszeiten zwischen Buchungen entstehen, die anschließend nur noch mit geringer Wahrscheinlichkeit vom Vermieter geschlossen werden können. Sofern der Annahme des Buchungsauftrags seitens des Vermieters nichts entgegensteht, erfolgt die Annahme üblicherweise innerhalb von 24 Stunden nach Absenden des Buchungsantrags des Mietinteressenten durch Zusendung des Mietvertrags (= Buchungsbestätigung) per E-Mail an den Mieter. Sofern der Vermieter den Buchungsauftrag nicht annehmen möchte, wird er den Mieter üblicherweise innerhalb von 24 Stunden nach Absenden des Buchungsantrags per E-Mail über die Ablehnung des Buchungsauftrags informieren.
    3. Der Mietinteressent ist an seinen Buchungsauftrag für max. 48 Stunden nach Absendung seines Buchungsauftrages bzw. bis zur Ablehnung seines Buchungsauftrags während der ersten 48 Stunden durch den Vermieter gebunden. Der Mietinteressent kann seinen Buchungsauftrag auch schon vor Ablauf der 48 Stunden Frist per E-Mail an info@corfu.apartments zurückziehen, sofern es zwischenzeitlich nicht schon zu einer Annahme des Buchungsauftrags durch den Vermieter durch Zusendung des Mietvertrags (= Buchungsbestätigung) gekommen ist.
    4. Die unmittelbar nach Absenden des Buchungsauftragsformulars automatisiert an die vom Mietinteressenten angegebene E-Mail-Adresse versandte Buchungsauftragsabgabebestätigungs-E-Mail ist weder eine Buchungsbestätigung noch bedeutet sie den Abschluss des Mietvertrags mit dem Vermieter und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Mietvertrags mit dem Vermieter. Der Mietinteressent ist verpflichtet, diese E-Mail unverzüglich auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Er hat die AG. GEORGIOS VILLAS SINGLE MEMBER P.C. (ΑΓ.ΓΕΩΡΓΙΟΣ ΒΙΛΕΣ ΜΟΝΟΠΡΟΣΩΠΗ ΙΚΕ) (im Folgenden Ag. Georgios Villas) unverzüglich auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.
    5. Der Mietvertrag kommt mit der Annahme des Angebots des Mietinteressenten zustande, die durch Zusendung des Mietvertrages an den Mieter erfolgt.
    6. Der Mietvertrag (= Buchungsbestätigung) wird dem Mieter per E-Mail zugesandt. Sollte der Mieter/Mietinteressent innerhalb von 24 Stunden nach Absenden des Buchungsauftrags weder den Mietvertrag per E-Mail noch eine E-Mail über die Ablehnung des Buchungsauftrags erhalten haben, sollte er unbedingt prüfen, ob eine solche E-Mail (aufgrund der Spamfiltereinstellungen seines E-Mail-Providers) eventuell als Spam gewertet und in den SPAM-Ordner seines E-Mail-Kontos geleitet wurde.
    7. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietvertrag unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung der Angaben im Mietvertrag mit den Angaben im Buchungsauftragsformular zu überprüfen und Ag. Georgios Villas unverzüglich auf Fehler, Abweichungen oder sonstige Unstimmigkeiten hinzuweisen.
    8. Mit Mietvertragsschluss verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter die gebuchte Ferienunterkunft für den vereinbarten Anmietungszeitraum zu überlassen. Die Überlassung des Mietobjekts erfolgt in dem Zustand und der Ausstattung, wie es sich aus der Internetdarstellung ergibt - nach Maßgabe aller dortigen Hinweise und Erläuterungen bzw. der Unterkunftsbeschreibung und eventueller einschränkender oder ergänzender Hinweise oder Vereinbarungen im Mietvertrag. Dem Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen zu benutzen. Er ist zur Zahlung des Gesamtmietpreises verpflichtet.

  3. Mietpreis

    1. Der Gesamtmietpreis wird anhand des vom Mietinteressenten angegebenen Buchungszeitraums sowie der angegebenen Personenzahl und ggf. anderer Parameter (z.B. ausgewählte optionale Extras und Zuschläge) vom Buchungssystem automatisch berechnet und ist vor Absenden des Buchungsauftragsformulars auf der Seite mit dem Buchungsauftragsformular ersichtlich.
    2. Im Gesamtmietpreis sind die Mehrwertsteuer und etwaige Tourismusabgaben enthalten.

  4. Nebenkosten (Betriebskosten)

    Sofern nicht anders in der Unterkunftsbeschreibung ausgewiesen, sind im Gesamtmietpreis alle Nebenkosten (Betriebskosten) enthalten.

  5. Optionale Extras / optionale Zuschläge

    Sofern für die Unterkunft verfügbar kann der Mietinteressent auf der Seite mit dem Buchungsauftragsformular optionale Extras und Zuschläge zu seiner Buchung hinzufügen. Diese optionalen Extras und Zuschläge werden vom Buchungssystem automatisch berücksichtigt (der Gesamtmietpreis wird automatisch angepasst).

  6. Kaution 

    Sofern nicht anders in der Unterkunftsbeschreibung ausgewiesen, ist der Mieter nicht zur Leistung einer Kaution verpflichtet.

    Ist in der Unterkunftsbeschreibung ausgewiesen, dass der Mieter eine Kaution leisten muss, ist der Mieter verpflichtet, bei Übergabe der Ferienunterkunft (Einzug) vor Ort eine Kaution entsprechend der Angabe in der Unterkunftsbeschreibung an den Vermieter oder dessen Vertreter/Verwalter zu zahlen. Die Kaution wird vom Vermieter bzw. dessen Vertreter/Verwalter am Abreisetag bei Rückgabe der Ferienunterkunft wieder zurückgezahlt, sofern keine Schäden an der Unterkunft oder an dem Inventar entstanden sind und die Ferienunterkunft beim Auszug in ordnungsgemäßem Zustand ist und es keine sonstigen Beanstandungen seitens des Vermieters gibt.

  7. Sonderabsprachen und Nebenabreden

    Sonderabsprachen oder Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt werden.

  8. Zahlungsmodalitäten

    1. Die Miete und etwaige sonstige Kosten sowie entsprechende Anzahlungen sind auf das im Mietvertrag genannte Konto des Vermieters zu überweisen. Der Mieter erhält alle erforderlichen Zahlungsdetails in der E-Mail mit der Buchungsbestätigung. Etwaige bei der Überweisung anfallende Bankgebühren trägt der Mieter.
    2. Die Anzahlung für die Ferienunterkunft beläuft sich auf 30% des Gesamtmietpreises (sofern auf der Seite mit der Beschreibung der Unterkunft im Feld "Allgemeine Mietbedingungen" kein anderer Betrag/Prozentsatz angegeben ist) und ist innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt des Mietvertrags fällig. Die Restzahlung in Höhe von 70% des Gesamtmietpreises ist bis 30 Tage vor Mietbeginn zu entrichten (sofern auf der Seite mit der Beschreibung der Unterkunft im Feld "Allgemeine Mietbedingungen" kein anderer Betrag/Prozentsatz bzw. keine andere Zahlungsfrist angegeben ist). Maßgeblich ist jeweils der Geldeingang auf dem Konto des Vermieters.
    3. Falls zwischen dem Abschluss des Mietvertrags und dem Anmietungstermin weniger als 30 Tage liegen, ist der Gesamtmietpreis in voller Höhe sofort zur Zahlung fällig und auf das im Mietvertrag genannte Konto des Vermieters zu überweisen.

  9. An- und Abreisezeiten

    1. Die An- und Abreisezeit am Anreise- bzw. Abreisetag sind spätestens 3 Tage vor der Anreise der im Mietvertrag benannten Person telefonisch bzw. per E-Mail mitzuteilen. Diese ist auch über eine eventuelle Verspätung zu informieren.
    2. Der Bezug der Ferienunterkunft ist - sofern die Abreise des Vormieters am Ankunftstag erfolgt - aus organisatorischen Gründen (Reinigung der Ferienunterkunft) in der Regel erst ab 15:00 Uhr möglich. Sofern die Abreise des Vormieters nicht am Ankunftstag oder frühzeitig am Ankunftstag des Mieters erfolgt, kann nach Absprache auch eine frühere Übergabe der Ferienunterkunft an den Mieter vereinbart werden (Early Check In).
    3. Die Ferienunterkunft muss am Abreisetag bis 10:00 Uhr geräumt und dem Vermieter bzw. seinem Vertreter grundgereinigt (vgl. Ziffer 18) sowie in ordnungsgemäßem Zustand übergeben werden. Sofern die Anreise des Nachmieters nicht am Abreisetag oder erst später am Abreisetag des Mieters erfolgt, kann nach Absprache auch eine spätere Übergabe der Ferienunterkunft an den Vermieter vereinbart werden (Late Check Out).

  10. Rücktritt durch den Mieter

    Der Mieter kann vor Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird wirksam bei Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter oder seinem im Mietvertrag genannten Stellvertreter.

    Im Falle eines Rücktritts werden Rücktrittsgebühren (Stornogebühren) in folgender Höhe fällig:

    30% des Mietpreises bei Rücktritt bis 60 Tage vor Mietbeginn,
    50% des Mietpreises bei Rücktritt ab 59 bis 31 Tage vor Mietbeginn,
    80% des Mietpreises bei Rücktritt ab 30 bis 7 Tage vor Mietbeginn sowie
    90% des Mietpreises bei Rücktritt weniger als 7 Tage vor Mietbeginn oder bei Nichtinanspruchnahme der Ferienunterkunft.

    Coronavirus /COVID-19 bedingte Stornierungen:
    Sollte dem Mieter zum Anmietungstermin aufgrund staatlicher Regelungen Coronavirus bzw. COVID-19 bedingt die Einreise nach Griechenland bzw. Korfu (für Kunden aus dem Ausland) oder das Übersetzen vom griechischen Festland nach Korfu (für Kunden innerhalb Griechenlands) ohne eigenes Verschulden nicht möglich sein (zum Beispiel aufgrund staatlicher Reiseverbote) oder sollte die Fluggesellschaft den Flug seitens der Fluggesellschaft stornieren bzw. die Fährpassage seitens der Fährgesellschaft storniert werden und kein alternativer Flug oder keine alternative Fähre +/-1 Tag zu einem vergleichbaren Preis verfügbar sein, dann kann der Mieter seine Buchung kostenlos stornieren und die bisher geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurückfordern (die Rückerstattung erfolgt innerhalb von 7 Werktagen ab dem Zeitpunkt, an dem dem Vermieter die Bankverbindung des Mieters vorliegt) oder sich einen Gutschein über den Buchungsbetrag für eine neue Buchung ausstellen lassen oder kostenlos auf einen anderen Zeitraum umbuchen, sofern die Ferienunterkunft zu dem gewünschten alternativen Zeitraum noch verfügbar ist. Maßgeblich sind die Gesetze sowie die Reisehinweise auf den relevanten staatlichen Webseiten des jeweilgen Landes und Griechenlands.

  11. Ersatzpersonen

    Wird für den Mietzeitraum ein Ersatzmieter gefunden (z. B. auch auf Vorschlag des Mieters), kann der Vermieter ganz bzw. teilweise (z. B. falls dem Ersatzmieter ein Last-Minute-Rabatt gewährt wurde) auf die Rücktrittsgebühren verzichten. Der Mieter hat hierauf keinen Anspruch.

  12. Umbuchungen durch den Mieter

    Umbuchungen sind nach Abschluss des Mietvertrages möglich, wenn die Ferienunterkunft zu dem gewünschten Umbuchungszeitraum verfügbar ist. Es ist zu beachten, dass eine Umbuchung durch den Mieter zu einem anderen Gesamtmietpreis führt, sofern für den neuen (Umbuchungs-) Zeitraum andere Preise gelten. Umbuchungen sind nur bis 60 Tage vor dem (ursprünglich gebuchten) Anreisetermin und nur innerhalb des gleichen Kalenderjahres möglich.

  13. Vorzeitige Abreise / nicht in Anspruch genommene Mietzeiträume

    Nimmt der Mieter die verfügbare Ferienunterkunft nicht für die gesamte Mietzeit in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung des Mietpreises. Der Mieter kann in diesem Fall aber Ersatzpersonen für den restlichen Zeitraum benennen (vgl. Ziffer 10 dieser Allgemeinen Mietbedingungen).

  14. Versicherungen

    Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Mietvertrag nicht enthalten. Dem Mieter wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen. Ferner kann für die Mieter einer Reise- bzw. Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein, da selbst kleine Unfälle schnell erhebliche Kosten verursachen, die von den Versicherungen nicht unbedingt übernommen werden. Den Mietern wird empfohlen, sich bezüglich der hier genannten und ggf. weiterer sinnvoller Versicherungen detailliert zu informieren.

  15. Untervermietung

    Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung der Ferienunterkunft bzw. einzelner Räume der Ferienunterkunft an Dritte ist ohne die vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet. Bei unbefugter Untervermietung kann der Vermieter das Hauptmietverhältnis fristlos kündigen.

  16. Haustiere

    1. Der Unterkunftsbeschreibung auf der Website ist zu entnehmen, ob in der Ferienunterkunft Haustiere erlaubt sind („Haustiere erlaubt“) oder nicht („Keine Haustiere“). Sofern Haustiere grundsätzlich erlaubt sind ist dennoch eine Zustimmung des Vermieters zur Mitnahme des jeweiligen Haustieres erforderlich. Der Vermieter stimmt der Mitnahme der im Buchungsauftragsformular angegebenen Haustiere durch die Zusendung des Mietvertrags (= Annahme des Buchungsauftrags) zu. Der Mieter hat zu gewährleisten, dass sich von ihm mitgebrachte Haustiere nicht auf Polstermöbeln und Betten aufhalten.
    2. Sind Haustiere nicht erlaubt, so bedeutet dies nicht zwingend, dass mit Haustieren nicht zu rechnen ist oder dass in dem Objekt nicht zeitweise Haustiere gehalten werden. Dies kann an der Struktur der Ferienanlage, mit teilweise privaten Eigentümern, liegen, denen der Vermieter diesbezüglich keine Vorschriften machen kann.
    3. Wenn Haustiere grundsätzlich erlaubt sind, so bedeutet dies nicht gleichzeitig, dass diese sich auf dem gesamten Grundstück frei bewegen dürfen. Näheres entnehmen Sie bitte der detaillierten Beschreibung der Ferienunterkunft auf der Website.
    4. Der Vermieter weist Mieter, die ihr Haustier mitbringen, darauf hin, dass sie sich über die Einreisebestimmungen für Tiere (insbesondere bezüglich einer eventuell notwendigen Tollwut-Impfung oder einem vom Amtstierarzt ausgestellten Gesundheitszeugnis) rechtzeitig informieren sollten (z. B. beim Tierarzt).

  17. Sorgfaltspflichten und Haftung des Mieters

    1. Der Mieter übernimmt das Mietobjekt im sauberen Zustand und ist verpflichtet, das Mietobjekt in einem aufgeräumten und ordentlichen Zustand zu verlassen.
    2. Im Rahmen seiner allgemeinen Sorgfaltspflicht hat der Mieter die Mietsache, das Inventar sowie etwaige Gemeinschaftseinrichtungen pfleglich zu behandeln und Schäden von diesen fernzuhalten. Der Mieter verpflichtet sich, bei Unwetter die Türen und Fenster zu schließen, mit Gas und Elektrizität sorgsam umzugehen und die sanitären Anlagen und Einrichtungen schonend zu benutzen.
    3. Der Mieter ist während der gesamten Mietdauer für das gemietete Objekt samt dessen Einrichtung verantwortlich und ist verpflichtet, einen während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden der mit ihm reisenden Personen oder das seiner Besucher entstandenen Schaden zu ersetzen.
    4. Schäden in den vermieteten Räumen oder an den Gemeinschaftseinrichtungen hat der Mieter, sobald er sie bemerkt, dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Schuldhafte Unterlassung der Anzeigepflicht verpflichtet den Mieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens. Insbesondere ist dem Vermieter jede Beschädigung an Wasser oder Gas führenden Leitungen (auch Regenrinnen) sofort mitzuteilen.
    5. Der Mieter haftet bei Verlust ausgehändigter Schlüssel. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, auf Kosten des Mieters neue Schlösser einbauen und die erforderliche Zahl von Schlüsseln anfertigen zu lassen.
    6. Das Mietobjekt darf nicht mit mehr Personen belegt werden, als auf den Internetseiten angegeben ist bzw. explizit zusätzlich im Mietvertrag vereinbart wurde. Sofern der Vermieter feststellt, dass die Ferienunterkunft von mehr Personen genutzt wird, als im Mietvertrag vereinbart wurde (Überbelegung), kann er dem Mieter anteilig höhere Nebenkosten berechnen bzw. eine Nachzahlung verlangen. Bei Überbelegung hat der Vermieter auch das Recht, überzählige Personen sofort zurück- bzw. auszuweisen.
    7. Bei verspäteter Rückgabe nutzt der Mieter die Mietsache als unberechtigter Besitzer. Er hat für die Dauer der über den vereinbarten Auszugstermin hinausgehenden Zeit dem Vermieter die dem Zeitraum entsprechende Miete zu zahlen und haftet dem Vermieter für alle weiteren Kosten, die diesem durch den verspäteten Auszug des Mieters entstehen (z. B. für die Unterbringung der Nachmieter in einem Hotel oder Schadenersatzzahlungen an die Nachmieter).
    8. Sind nach Beendigung des Mietverhältnisses Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die der Mieter zu vertreten hat, so haftet er für den Mietausfall und die Nebenkosten sowie alle weiteren Schäden, die dem Vermieter hierdurch entstehen.

  18. Grundreinigung und Endreinigung bei Auszug des Mieters

    1. Bei Auszug erfolgt eine Grundreinigung durch den Mieter, unabhängig von der Endreinigung durch den Vermieter. Zur Grundreinigung zählen das Aufräumen der Ferienunterkunft, das Spülen und das Einräumen des Geschirrs und die Beseitigung der restlichen Lebensmittel sowie sämtlicher Abfälle.
    2. Die Endreinigung durch den Vermieter umfasst unter anderem die gründliche Reinigung von Küche/Kochnische, Bad/Dusche und WC, das Fegen/Wischen aller Räume, das Abziehen und Neubeziehen der Betten sowie der Handtuchwechsel.

  19. Außerordentliches Kündigungsrecht des Vermieters / Rücktritt durch den Vermieter

    1. Der Vermieter kann den Mietvertrag fristlos kündigen, wenn der Mieter ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters die übrigen Gäste nachhaltig stört oder wenn er sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist. Bei gerechtfertigter Kündigung durch den Vermieter hat der Vermieter Anspruch auf den gesamten Mietpreis.
    2. Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Der Vermieter kann insbesondere dann vom Mietvertrag zurücktreten, wenn fällige Zahlungen nicht bis zur Übergabe der Ferienunterkunft geleistet wurden. Bei einem durch verspätete oder unvollständige Zahlung des Mieters verursachten Rücktritt des Vermieters vom Mietvertrag fallen Rücktrittsgebühren für den Mieter an. Die vom Mieter zu tragenden Rücktrittsgebühren richten sich nach den Regelungen unter Ziffer 10. dieser Allgemeinen Mietbedingungen.

  20. Leistungs- und Preisänderungen

    1. Änderungen von Einrichtung und Ausstattung der Ferienunterkunft bleiben vorbehalten und begründen keine Ansprüche des Mieters. Sie sind jedoch grundsätzlich den beispielhaft angegebenen gleichwertig oder höherwertig.
    2. Die im Internet enthaltenen Angaben sind für den Vermieter bindend, soweit sie Grundlage des Mietvertrags geworden sind. Der Vermieter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich gerechtfertigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben im Internet zu erklären, über die der Mietinteressent vor Abschluss des Mietvertrags informiert wird.
    3. Änderungen oder Abweichungen einzelner im Mietvertrag vereinbarter Leistungen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Vermieter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit diese unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Ferienunterkunft nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

  21. Haftung des Vermieters

    1. Der Vermieter haftet nicht dafür, dass ein dem verbindlichen Buchungsauftrag des Mietinteressenten entsprechender Mietvertrag zustande kommt.
    2. Der Vermieter haftet nach Abschluss des Mietvertrags für die Bereitstellung der Ferienunterkunft.
    3. Der Vermieter haftet aus dem Mietvertrag grundsätzlich nur bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, bei einer Verletzung von Hauptleistungspflichten sowie in sonstigen Fällen der Verletzung vertraglicher Verpflichtungen ausschließlich bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    4. Die Haftung des Vermieters im Falle leichter Fahrlässigkeit für jedwede Schäden des Mieters, die nicht Körperschäden sind, ist beschränkt auf den dreifachen Wert der angemieteten Ferienunterkunft (Gesamtmietbetrag laut Mietvertrag), jedenfalls jedoch auf vorhersehbare und typische Schäden. Eine gesetzliche verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bleibt hiervon unberührt.
    5. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für:
      a) Leistungsstörungen, deren Ursachen außerhalb des Einflussbereichs des Vermieters liegen, insbesondere bei Krieg, Streik und Aussperrungen, militärischen Übungen, inneren Unruhen, Epidemien, Naturkatastrophen, Ungezieferplagen, Allergien aller Art, Ölpest, Strand- und Algenverschmutzung, hoheitlichen Eingriffen etc.
      b) Leistungsstörungen im Bereich örtlicher Versorgungs- und Entsorgungsleistungen (z. B. für Wasser, Strom und sonstige Energie), insbesondere, wenn diese Störungen durch höhere Gewalt oder örtliche klimatische Verhältnisse bedingt sind.
      c) Ausfälle und Störungen bei Elektrogeräten bzw. im Sanitärbereich, die durch Verschleiß oder falsche Bedienung entstanden sind.
      d) Beeinträchtigungen, die sich in der Nachbarschaft und in der weiteren Umgebung ergeben, z. B. durch Nachbarn verursachten Lärm, dem Vermieter nicht bekannte Baumaßnahmen und behördliche Badeverbote.
      e) Störungen in Folge von höherer Gewalt oder Streiks oder Übermittlungsstörungen im Kommunikationsnetz.
      f) Leistungsstörungen des Vermieters, deren Haftung nach inländischen oder ausländischen gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt ist.
      g) Die persönlichen Gegenstände des Mieters (z. B. bei Diebstahl oder Feuer etc.).

  22. Reklamationen / Rügen (bezüglich der Ferienunterkunft / gegenüber dem Vermieter)

    1. Sofern während des Aufenthalts des Mieters in der Ferienunterkunft unerwartet Mängel auftreten, hat sich der Mieter unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung setzen und diesem etwaige Mängel anzuzeigen und von diesem Abhilfe zu verlangen.
    2. Wird der Aufenthalt in der Ferienunterkunft wegen eines Mangels der Ferienunterkunft erheblich beeinträchtigt, so kann der Mieter den Mietvertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Vermieter bzw. eine von diesem beauftragte Personen eine vom Mieter bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter bzw. einer von diesem beauftragten Person verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Mieters gerechtfertigt wird. Im Falle einer wirksamen Kündigung schuldet der Mieter dem Vermieter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Gesamtmietpreises, es sei denn, diese Leistungen waren für ihn gänzlich wertlos.

  23. Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Ansprüchen des Mieters gegenüber dem Vermieter

    Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung der Pflichten aus dem Mietvertrag hat der Mieter innerhalb eines Monats gegenüber dem Vermieter geltend zu machen, wobei ausdrücklich die Schriftform empfohlen wird. Die Frist beginnt mit dem im Mietvertrag vertraglich vereinbarten Auszugstermin aus der Ferienunterkunft, jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, an dem der Mieter von den die Ansprüche gegen den Vermieter begründenden Umständen Kenntnis erlangt. Die Geltendmachung von Ansprüchen durch den Mieter ist nicht ausgeschlossen, wenn diese vom Mieter unverschuldet unterblieb oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Die Frist wird nicht gewahrt durch die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Buchungsportalbetreiber (Ag. Georgios Villas).

  24. Verjährung von Ansprüchen des Mieters gegenüber dem Vermieter

    Ansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter, unabhängig aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme der Ansprüche des Mieters aus unerlaubter Handlung, verjähren ein Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Auszugstermin. Die Verjährung beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mieter von den Umständen, die den Anspruch begründen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

  25. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen

    Jeder Mieter ist für die Einhaltung der gültigen in- und ausländischen Ein- und Ausreise-, Gesundheitsvorschriften, Pass- und Visabestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen - insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten an den Vermieter -  gehen zu Lasten des Mieters. Der Vermieter bittet alle Mieter, sich in eigenem Interesse selbst umfassend über die relevanten Vorschriften und Bestimmungen zu informieren. Die Haftung des Vermieters ist insoweit ausgeschlossen.

  26. Rechtswahl / anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

    1. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Mieter und dem Vermieter findet ausschließlich griechisches Recht Anwendung. Dies gilt auch für Art und Höhe etwaiger Ansprüche.
    2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen dem Vermieter und dem Mieter ist Kérkyra, Greece.

  27. Schlussbestimmungen

    Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit. Die Wirksamkeit des Mietvertrags als Ganzem bleibt unberührt.

Stand: 01. Januar 2021